Beitritt

Um VBK-Mitglied zu werden, muß man

  • Urheber
  • Rechtsnachfolger (Erbe) oder Bevollmächtigter nach einem Urheber
sein.

Urheber

Bildende Künstler aller Sparten (Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Architektur, Objekt-, Aktionskunst) deren Werke auf verschiedenen Trägern (Bücher, Presse, Fernsehen, usw) genutzt werden. Es genügt, ein Beitrittsformular in unserem Büro anzufordern, dieses auszufüllen, zu unterzeichnen und es gemeinsam mit Unterlagen über die künstlerische Tätigkeit (Ausstellungskatalog, Ausstellungsliste, Lebenslauf) an uns zu retournieren.
Die Urheber haben die Wahl zwischen zwei Berufsgruppen:
Berufsgruppe I - Bildende Künstler (zB Maler, Bildhauer), die ihre Rechte in vollem Umfang übertragen;
Berufsgruppe II – Fotografen, Karikaturisten, Designer, die ihre Rechte in eingeschränktem Umfang (zB ohne Reproduktionsrechte) übertragen.

Rechtsnachfolger oder Bevollmächtigte


Es genügt, ein Beitrittsformular (Wahrnehmungserklärung und Wahrnehmungsordnung) in unserem Büro anzufordern, dieses auszufüllen, zu unterzeichnen und es gemeinsam mit Unterlagen über die künstlerische Tätigkeit des Urhebers sowie einem Dokument, das Sie als Rechtsnachfolger (Erbe), Bevollmächtigter ausweist, zu retournieren.