Soziale und kulturelle Einrichtungen

Verwertungsgesellschaften dürfen auch sozialen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen vorsehen und die VBK ist, da sie auch Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung verteilt, sogar gesetzlich dazu verpflichtet.
Die Mitteln aus dem Sozialfonds stehen Mitgliedern zur Verfügung und werden verwendet für:

  1. Unterstützung in Notlagen
  2. Förderung junger Künstler
  3. Ausstellungsraum
  4. Gewährung des Rechtsschutzes
Voraussetzungen sind:
  1. Ordentliche Mitgliedschaft (bildende Künstler, Fotografen, und Choreografen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie ordentlichem Wohnsitz und/oder ihre berufliche Tätigkeit in den genannten Berufszweigen hauptsächlich im Inland ausüben)
  2. 3jährige Mitgliedschaft
  3. Bedürftigkeit
  4. Zuwendungen können auch an Angehörige gewährt werden
  5. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch
Unterstützung in Notlagen

Die Stellung eines Ansuchens hat gemeinsam mit dem Nachweis über das Einkommen und die monatliche Belastung (zB Miete, Energiekosten, Sozialversicherung) zu erfolgen. Die Zuteilung erfolgt durch Vorstandsbeschluß und ist von der Anzahl der Ansuchen und dem verfügbaren Budget abhängig.
Die Unterstützung ist eine einmalige Zahlung unter Berücksichtigung der jeweiligen sozialen Situation.

Förderung junger Künstler

Der Antrag ist gemeinsam mit der Vorlage zB eines Exposés, Kostenvoranschläge, Kostendeckungsrechnung, Lebenslauf, Dokumentation der künstlerischen Arbeiten zu stellen.
Die Unterstützung ist eine einmalige Zahlung unter Berücksichtigung der jeweiligen sozialen Situation.

Ausstellungsraum

Ort: 1010 Wien, Strauchgasse 2 (Palais Ferstel)
  • Die Bewerbung hat gemeinsam mit der Zusendung einer Fotodokumentation (keine Dias) aus der Schaffensperiode der letzten 3 Jahre, einem Lebenslauf, evtl. Werkekatalog zu erfolgen.
  • Die Auswahl der Ausstellenden trifft der Vorstand; dieser legt auch die Ausstellungstermine fest.
  • Der Ausstellungsraum wird den Ausstellenden kostenlos, inklusive Aufsicht zur Verfügung gestellt. Die mit der Ausstellung zusammenhängenden Leistungen wie Einladungen, Plakate, Transporte usw. hat der Urheber selbst Sorge zu tragen.
  • Bei Verkäufen berechnet die VBK keine Kommission